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Orthopädische Einlagen für Lupriflex Sicherheitsschuhe

Orthopädische Einlagen für Lupriflex Sicherheitsschuhe

Haben Sie müde, schwere Beine oder Knie- und Rückenschmerzen bei oder nach der Arbeit? Eine Fehlstellung Ihrer Füße kann der Grund dafür sein. Häufig brauchen Sie hier Einlagen. Suchen Sie einen Orthopäden auf. Er findet den Grund für Ihre Beschwerden heraus und stellt Ihnen ein Rezept über Einlagen für ein Paar Sicherheitsschuhe aus.

Aber eines müssen Sie dabei unbedingt beachten: Geht es um Einlagen für Sicherheitsschuhe, spielt nicht nur der beste Komfort eine Rolle, sondern Ihre Füße müssen auch geschützt sein. Deshalb dürfen Sie in Sicherheitsschuhen nur dafür zertifizierte Einlagen tragen und nicht irgendwelche.

Fußfehlstellungen schmerzen

Die Füße zählen zu den Körperteilen, die am meisten gefordert werden. Sie tragen unser gesamtes Körpergewicht. Bei der Arbeit muss man  außerdem lange stehen oder viele Strecken gehen. Fußfehlstellungen kommen häufig vor. Fast jede/r Zweite hat sie und das führt zu Fehlbelastungen. Die Muskeln und das Skelett verändern sich und verursachen Fußschmerzen oder sogar Knie-, Hüft- oder Rückenschmerzen als Folge daraus.

Versicherungsschutz greift nur mit zertifizierten Einlagen

Sicherheitsschuhe einschließlich der Einlegesohlen zählen zur persönlichen Schutzausrüstung  und müssen besondere Anforderungen erfüllen. Sie dürfen nur nach DGUV 112-191 zertifizierte orthopädische Einlagen darin tragen. Damit sind Ihre Füße bestmöglich geschützt und die uneingeschränkte Haftung gilt, falls es zu einem Arbeitsunfall kommen sollte.

Werden nämlich die Sicherheitsschuhe in irgendeiner Weise verändert, verlieren sie ihre Zertifizierung und der gesetzliche Versicherungsschutz besteht nicht mehr. Das ist schon der Fall,  wenn Sie Gel-, Lamm- oder private orthopädische Einlagen in Ihre Sicherheitsschuhe einlegen. Bei einem Unfall kann der Schuh seine Schutzfunktion nicht erfüllen. Dann zahlt die Versicherung bei einer Verletzung nicht.

Was steckt hinter der DGUV Regel 112-191?

Schon seit 2014 ersetzt die DGUV Regel 112-191 die ehemalige Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191. Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sollen dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Das Thema der DGUV Regel 112-191 ist der Fuß- und Knieschutz.

Im Januar 2007 wurde die Richtlinie BGR 191 geändert. Demnach muss bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden, ob sie weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 für Sicherheitsschuhe laut Zertifikat entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, das anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt. Und das ist bei Lupriflex Sicherheitsschuhen der Fall.

Lupriflex Sicherheitsschuhe mit Secosol Einlagensystem zertifiziert

Wenn Sie also für Sicherheitsschuhe zugelassene Einlagen benötigen ist das kein Problem: Lupriflex Sicherheitsschuhe sind gemäß DGUV Regel 112-191 für orthopädische Einlagen zertifiziert.

Die orthopädischen Secosol Einlagen für Lupriflex Sicherheitsschuhe gleichen Fehlbelastungen Ihrer Füße aus und vermeiden so Schmerzen bei Belastung, auch wenn der Arbeitstag lang ist. Es ist das Einlagensystem, das in Europa am weitesten verbreitet ist. Diese Einlagen sind für Lupriflex Modelle zertifiziert und baumustergeprüft. Sie entsprechen den Anforderungen der Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit (PSA) bei der Arbeit (DGUV Regel 112-191).

So gehen Sie vor, wenn Sie orthopädische Einlagen benötigen:

  1. Gehen Sie mit Ihren nach DGUV Regel 112-191 zertifizierten Lupriflex® Sicherheitsschuhen und Ihrem Rezept zum Orthopädie-Schuhmacher oder Sanitätshaus Ihrer Wahl.

  2. Entsprechend Ihres Rezeptes bestellt Ihr Orthopädie-Schuhmacher die richtige Einlage für Sie. Er darf ausschließlich Einlagenrohlinge verwenden, die für Ihre Lupriflex® Sicherheitsschuhe zertifiziert sind.

  3. Ihr Orthopädie-Schuhmacher passt die Einlagenrohlinge Ihren individuellen Bedürfnissen an.

  4. Das Standard-Fußbett wird anschließend durch Ihre neue Einlegesohle ersetzt.

Wer trägt die Kosten für die Einlagen?

Sicherheitsschuhe sind Teil Ihrer persönlichen Schutzausrüstung. Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber für die Versorgung ihrer Mitarbeiter mit geeignetem Fußschutz verantwortlich. Daher erstattet Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihre Sicherheitsschuhe.

Anders sieht es aus, wenn ein Schuh orthopädisch verändert werden muss oder Einlagen für Sicherheitsschuhe benötigt werden, die ärztlich verordnet sind. Der Arbeitgeber kann weitere Kosten übernehmen, muss es aber nicht.

Kostenträger neben dem Arbeitgeber

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten Ihrer Einlagen für Sicherheitsschuhe nicht erstattet, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das ist nur möglich, wenn Sie die orthopädischen Einlegesohlen ausschließlich in Sicherheitsschuhen tragen und für Ihre berufliche Tätigkeit am Arbeitsplatz notwendig sind.

Wer Ihren Antrag erhält, hängt von Ihrer bisherigen Versicherungszeit ab. Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig bei einer Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren. Bei weniger als 15 Jahren ist die Bundesagentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner.

Tragen Sie Ihre Einlagen aufgrund eines Arbeitsunfalls? Dann übernimmt die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft die Kosten.

Die gesetzlichen Krankenkassen scheiden komplett aus, wenn es um  Kosten bei Sicherheitsschuhen für die orthopädische Schuhzurichtung, Maßanfertigung oder orthopädische Einlagen geht.

Antrag vor dem Kauf

Bitte beachten Sie: Den Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ müssen Sie vor dem Kauf bzw. der verbindlichen Bestellung stellen. Der für Sie  zuständige Kostenträger erstattet immer nur die eigentlichen Kosten der orthopädischen Einlagen.

Wie und wo beantragt man Einlagen für Sicherheitsschuhe?

Bei einer Versicherungszeit unter 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Rufen Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit an und fragen Sie nach der sogenannten „rehaspezifischen Förderung“ und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Ihr Reha-Berater setzt sich dann telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Er wird Ihnen die erforderlichen Schritte erklären und Ihnen alle Formulare zuschicken, die Sie benötigen. Ihr Orthopädieschuhmacher reicht alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit seinem Kostenvoranschlag bei der Agentur für Arbeit ein.

Bei einer Versicherungszeit von mehr als 15 Jahren stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Dafür benötigen Sie:

  • einen Ärztlichen Befundbericht,
  • eine Verordnung/Rezept Ihres Orthopädiefacharztes für „ein Paar baumustergeprüfte Secosol-Einlagen nach Maß, nach DGUV 112-191", zuzüglich der Diagnose
  • den Antrag G0100 und G0133 der Deutschen Rentenversicherung,
  • eine „Notwendigkeitsbescheinigung G134 zum Tragen von Fußschutz oder Sicherheitsschuhen“ von Ihrem Arbeitgeber.

Ihr Orthopädieschuhmacher reicht diese Unterlagen zusammen mit seinem Kostenvoranschlag bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Bei einer Folgeversorgung innerhalb von drei Jahren benötigen Sie

  • ein Rezept von Ihrem Hausarzt und
  • den Antrag G135.

Ansprechpartner für Ihren Orthopädie-Schuhmacher
Gemeinsam mit unserem Orthopädie-Partner, Matthias Hartmann Orthopädie + Sport GmbH, bieten wir Ihnen zertifizierte Lösungen. Ihr Orthopädieschuhmacher vor Ort erhält Rohlinge oder Bausätze für die orthopädischen Secosol®  Einlagen, die mit Lupriflex® Sicherheitsschuhen baumustergeprüft sind, bei

Matthias Hartmann
Orthopädie + Sport GmbH
Schelde-Lahn-Str. 20 • 35713 Eschenburg
Tel.: 02770 – 27 11 30 • Fax: 02770 – 27 11 329
E-Mail info@hartmann-os.com · www.hartmann-os.com .

Die Firma Hartmann hält die entsprechenden Konformitätserklärungen bereit.

Fertigungsanweisung
Eine Anbauanleitung für Rohlinge und Bausätze des Secosol® Einlagensystems, das mit Lupriflex Sicherheitsschuhen baumustergeprüft ist, können Orthopädieschuhmacher hier herunterladen (pdf): Secosol® Fertigungsanweisung.

Fragen zu dieser Fertigungsanweisung beantwortet die Firma Matthias Hartmann gerne.

 

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